FAQs - Wichtige Informationen
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Woran erkenne ich, dass ich eine klinisch-psychologische Behandlung brauche?
Die Gründe für eine psychologische Behandlung können sehr unterschiedlich sein. Meist leiden KlientInnen unter psychischen oder körperlichen Symptomen, die ihnen den Alltag deutlich erschweren. Aber auch zur Aufarbeitung von persönlichen Themen kann das Aufsuchen eines/einer Psychologen/Psychologin dienlich sein. Prinzipiell entscheidet meist der entstandene Leidensdruck der KlientInnen über den Start von psychologischen Gesprächen.
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Was ist der Unterschied zwischen Klinischen PsychologInnen, PsychotherapeutInnen und PsychiaterInnen?
PsychiaterInnen haben ein Universitätsstudium der Medizin absolviert und sind Fachärzte für Psychiatrie. PsychiaterInnen kümmern sich hauptsächlich um die Diagnostik und psychiatrisch-medikamentöse Behandlung.
Wenn Sie an eine klassische Gesprächstherapie denken, können Sie sich an klinische PsychologInnen oder PsychotherapeutInnen wenden. Der Unterschied zwischen diesen beiden Berufsgruppen liegt in der Ausbildung:
Klinische PsychologInnen haben ein universitäres Studium der Psychologie (Magister oder Master) absolviert. Um psychische Erkrankungen behandeln zu dürfen, ist nach Abschluss des Studiums eine postgraduale Ausbildung der Klinischen Psychologie zu absolvieren. Diese Ausbildung zeichnet sich durch eine knapp 2-jährige Ausbildung in Theorie und Praxis aus.
PsychotherapeutInnen absolvieren kein Studium, sondern ein Propädeutikum (allgemeiner Teil) und Fachspezifikum (spezifischer Teil). Innerhalb des Fachspezifikums werden PsychotherapeutInnen innerhalb einer gewählten psychotherapeutischen Methode ausgebildet (in Österreich existieren aktuell 23 anerkannte psychotherapeutische Methoden).
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Wie unterscheidet sich klinisch-psychologische Behandlung von einer Psychotherapie?
Sowohl Klinische PsychologInnen, als auch PsychotherapeutInnen dürfen Verhaltens-und Befindensstörungen diagnostizieren, therapieren und begutachten.
PsychotherapeutInnen entscheiden sich im Verlauf ihrer Ausbildung für eine psychotherapeutische Schule und werden in einer psychotherapeutischen Methode ausgebildet (z.B. systemische Familientherapie, Existenzanalyse, Verhaltenstherapie, Individualpsychologie Psychoanalyse, …). Bei der Wahl eines passenden Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin ist es daher ratsam sich vorab zu informieren, ob die angebotene Methode zu meiner Problemstellung und meinen Zielen passt.
Klinische PsychologInnen arbeiten methodenübergreifend und dürfen jegliche wissenschaftlich fundierten Methoden in der Behandlung verwenden. Sie verfügen daher über ein breites Spektrum an Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich geprüft ist.
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Woher weiß ich, dass ich den passenden Psychologen gefunden habe?
Ich rate immer dazu, Erstgespräche zu nutzen und sich einen Eindruck von der Person zu machen, die Ihnen gegenübersitzt. In der klinisch-psychologischen Behandlung ist die Beziehung zwischen BehandlerIn und KlientIn einer der wichtigsten Bausteine. Fühlen Sie sich nicht richtig wohl, nicht gesehen oder gehört, so empfehle ich die Wahl eines/einer anderen Klinischen Psychologen/Psychologin.
Dies gilt auch für Gespräche mit mir: Sollte die Chemie für Sie im Erstgespräch nicht stimmen, so bin ich froh, wenn Sie dies ansprechen bzw. mir rückmelden. In diesem Fall würde ich die Wahl eines/einer anderen Psychologen/Psychologin empfehlen, denn schließlich sollen Sie bestmöglich von den Gesprächen profitieren. Dies kann nur dann gelingen, wenn Sie sich auf die Behandlung auch richtig einlassen können.
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Wie lange dauert eine Einheit?
Eine Einheit dauert in der Regel 50 Minuten und umfasst zusätzlich 10 Minuten Dokumentationszeit, zu der klinische PsychologInnen gesetzlich verpflichtet sind. Eine Ausnahme bildet das Erstgespräch für Entspannungstraining mit einer Dauer von 75 Minuten.
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Wieviel kostet eine Einheit?
Die Kosten für eine klinisch-psychologische Beratung oder Behandlung liegen aktuell bei 95 Euro. Dies gilt auch für Erstgespräche.
Das Erstgespräch für das Entspannungstraining dauert 75 Minuten und kostet 150 Euro.
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Wird klinisch-psychologische Behandlung von der Krankenkasse übernommen?
Aktuell gibt es keine Regelung für eine klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung. Dies bedeutet, dass keine direkte Verrechnung mit den unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern möglich ist und die vollen Kosten der Behandlung nicht übernommen werden.
Wenn Sie sich von einem klinischen Psychologen oder einer klinischen Psychologin behandeln lassen, erhalten Sie einen gesetzlich geregelten Zuschuss. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Die Kostenzuschüsse für eine Einzeltherapie liegen aktuell bei:
- ÖGK: 33,70 Euro
- SVS: 45 Euro
- BVAEB: 46,60 Euro
Um Anspruch auf einen Kostenzuschuss zu erhalten, muss die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die ersten 10 Einheiten keiner Bewilligung bedürfen. Erst ab der 11. Einheit ist eine Bewilligung notwendig. Dafür muss von mir ein Antrag ausgefüllt werden, der dann von Ihnen bei der jeweiligen Versicherung einzureichen ist.
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Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch geht es prinzipiell darum, dass Sie Zeit haben Ihre Frage- oder Problemstellung in Ruhe zu schildern, Fragen zu stellen und mich persönlich kennenzulernen. Ich gebe Ihnen eine Einschätzung zur Problemstellung und berate Sie daraufhin zu den unterschiedlichen Möglichkeiten und Vorgehensweisen zu Ihrem Anliegen. Gemeinsam wird am Ende des Gesprächs besprochen, wie der weitere Verlauf aussieht
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Wie lange dauert eine klinisch-psychologische Therapie?
Art und Dauer der Behandlung hängen von vielen Faktoren ab. Aus diesem Grund kann man vorab keine Aussage dazu machen, wie lange eine Therapie dauert.
Hervorzuheben ist jedoch, dass der Erfolg der Behandlung wesentlich von Ihrer Mitarbeit abhängt. Lassen Sie sich vollkommen auf die Therapie ein und versuchen Sie Besprochenes umzusetzen, werden Sie mit höherer Wahrscheinlichkeit einen Therapie-Erfolg erzielen. Wichtig ist, dass Sie immer selbst spüren und entscheiden, was für Sie gerade hilfreich ist.
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Wie sage ich einen vereinbarten Termin ab?
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Aus diesem Grund bitte ich um eine fristgerechte Absage des vereinbarten Termins, sollte Ihnen doch einmal etwas dazwischenkommen. Termine sind spätestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins abzusagen.
Eine Absage kann telefonisch, per SMS, Mail oder Whats App Nachricht erfolgen.
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Was passiert, wenn ich einen vereinbarten Termin kurzfristig absagen muss?
Generell sind vereinbarte Termine verbindlich und mindestens 24 Stunden vor Beginn per Anruf, SMS, Whats App oder Mail abzusagen. Wird ein Termin nicht fristgerecht abgesagt oder erscheinen Sie nicht zum vereinbarten Termin, muss dieser in Rechnung gestellt werden. Bei akuter Erkrankung kann eine ärztliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden - damit wird Ihnen der Termin nicht verrechnet.
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Wie läuft eine Online-Beratung oder Behandlung (Videosprechstunde) ab?
Sie haben eine Erstgespräch oder ein weiteres Gespräch als Online-Termin gebucht.
Stellen Sie dafür sicher, dass Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen und einen aktuellen Browser verwenden. Meine Online-Termine werden über meine Praxissoftware Appointmed abgehalten. Appointmed empfiehlt dafür die Verwendung von Google Chrome.
Sie erhalten kurz vor dem Termin ein E-Mail, in der sich der Link zur Videosprechstunde befindet. Wichtig ist, dass Sie diesen Link anklicken und auf Ihrem PC, Tablet oder Smartphone den Zugriff auf das Mikrofon und Kamera zulassen. Sobald diese notwendigen Zugriffsrechte erteilt wurden, können wir auch schon mit dem Gespräch starten.
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Wie läuft das Entspannungstraining ab?
Auch beim Entspannungstraining beginnen wir mit einem Erstgespräch. Die erste Einheit ist mit 75 Minuten länger angesetzt, damit wir ein ausführliches Gespräch führen und gleich mit der ersten Entspannung diese Einheit abschließen können.
Der weitere Verlauf des Entspannungstrainings hängt davon ab, welche Entspannungsverfahren Sie bereits kennen, ob sie allgemein unterschiedliche Varianten kennenlernen wollen oder lieber eine Methode über einige Einheiten üben wollen. Ich berate Sie in der ersten Einheit zum bestmöglichen Vorgehen.
Bei Entspannungsverfahren ist es wichtig zu wissen, dass diese immer einen Übungseffekt haben. Die Übung einer bestimmten Methode empfiehlt sich über mehrere Einheiten, sodass Sie künftig best- und schnellstmöglich von der gewählten Variante profitieren können.
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Wie kann ich die konsumierte Einheit bezahlen?
Aktuell rechne ich jede Einheit einzeln vor Ort ab. Sie können entweder bar oder einfach per Bankomat bezahlen.
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